Austauschen und Kopierren von Dateien: Filesharing

ertstellt: 26.01.2012
Zum Thema:  Filesharing | Datenaustausch

Der Vorgang des Weitergebens und Kopierens diverser Dateien findet innerhalb geschlossener Netzwerke statt. Nicht alle Teilnehmer des Netzwerkes sind direkt miteinander verbunden, aber durch das kollektive Herunterladen und Hochladen werden alle Teilnehmer erreicht. Auf Basis sogenannter Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P), die aus einer beliebigen Anzahl miteinander verbundener Rechner bestehen, erfolgt der Zugriff über spezielle Programme. Bei klassischen, dezentralisierten P2P-Netzwerken sind alle Teilnehmer gleichberechtigt miteinander verbunden, ohne einen zentralen Rechner. Teilweise werden auch zweckgebundene Server zum Verteilen der Dateien eingesetzt.

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Beim Vorgang des Filesharings sind Daten-Download und Daten-Upload in der Regel in einem Prozess vereint. Grundsätzlich werden die Dateien von einzelnen Anwendern für andere Teilnehmer des Netzwerkes zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise schließt sich nach einer bestimmten Zeit der Kreis und das gesamte Netzwerk hat die entsprechenden Dateien erhalten. Sowohl einzelne Dateiteile als auch vollständige Dateien werden so verbreitet. Medien sprechen in Bezug auf solche „Kopierbörsen“ auch von Tauschbörsen, da jeder Teilnehmer fremde Daten herunterlädt und im Gegenzug eigene Daten hochlädt.

Ein früher Filesharingorganisator im Internet war das Musiknetzwerk Napster. Auf dieser Plattform haben zahlreiche User Musikdateien über eine übergeordnete Quelle ausgetauscht und gegenseitig kopiert. Die Originaldatei blieb allerdings ausschließlich beim Besitzer. 2000 verklagten diverse Künstler und Bands die Tauschbörse Napster, weil sie ihre Rechte durch den unkontrollierten und unbezahlten Austausch verletzt sahen. BitTorrent ist ein weiteres der kollektiv genutzten Filesharingprotokolle. Es basiert auf einem separaten Netz für jede zu tauschende Datei. So werden innerhalb des bestehenden Netzwerkes jeweils aktuelle Einzelgruppen für den Tausch verkoppelt.

Da das Kopieren urheberrechtlich geschützter Daten, wie etwa Mp3s oder Filmdateien rechtliche Probleme aufwirft, finden teilweise zivilrechtliche Verfolgungen von Teilnehmern statt. Eine Vorschrift vom September 2008 besagt, dass in kleinen Fällen ein Bußgeld von maximal 100 Euro zu erheben ist, nach § 97a Urheberrechtsgesetz.

 
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